Letzte Aktualisierung: 03.08.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Dunav Tours Cruises EAD und ihren Kunden für alle über die Alpenloge angefragten und gebuchten Reiseleistungen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie eine Reise anfragen oder buchen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Planung, Organisation und Durchführung privater Bergreisen, die über die Website der Alpenloge, einem Angebot der Dunav Tours Cruises EAD, angefragt und gebucht werden. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern gleichermaßen, soweit sich aus den einzelnen Bestimmungen nichts anderes ergibt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Dunav Tours Cruises EAD stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Individualabreden, die zwischen den Parteien getroffen werden, gehen diesen Geschäftsbedingungen in jedem Fall vor.
2. Vertragspartner
Der Vertrag kommt mit der Dunav Tours Cruises EAD, Edisonstraat 3 N, 2723, Rs Zoetermeer, Bulgarien, zustande. Einzelheiten zur Anbieterkennzeichnung ergeben sich aus dem Impressum dieser Website. Soweit in diesen Bedingungen von „wir“ oder „uns“ die Rede ist, ist die Dunav Tours Cruises EAD gemeint.
3. Anfragen und Vertragsschluss
Die Darstellung der Reisen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Beschreibung des Leistungsangebots zur Abgabe einer Anfrage. Mit dem Absenden des Anfrageformulars übermittelt der Kunde seine Reisewünsche; hierin liegt noch keine Buchung und keine Zahlungspflicht.
Auf Grundlage der Anfrage erstellen wir ein individuelles Angebot, das die geplante Route, den Termin, die Leistungen und den Preis ausweist. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot bestätigt und wir diese Buchung gegenbestätigen. Die Buchungsbestätigung kann per E-Mail oder in anderer Textform erfolgen; maßgeblich ist ihr Inhalt.
Eingabefehler im Anfrageformular kann der Kunde vor dem Absenden berichtigen, indem er die jeweiligen Felder anpasst. Nach dem Absenden besteht die Möglichkeit, Änderungen oder Ergänzungen der Anfrage im Rahmen der Angebotserstellung mitzuteilen, solange der Vertrag noch nicht geschlossen ist.
4. Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung. Regelmäßig umfasst eine Alpenloge-Reise die individuelle Planung der Route, die Transfers mit Helikopter und/oder Premium-Fahrzeug, die persönliche Begleitung vor Ort sowie die Reservierung eines Restaurants entlang der Route. Abweichungen sind möglich und ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Flugabschnitte werden mit zugelassenen Luftfahrtunternehmen durchgeführt. Die konkrete Flugroute, die Startzeit und die Landepunkte richten sich nach den flugbetrieblichen Möglichkeiten, den Genehmigungen der zuständigen Behörden und der Witterung. Die Auswahl der Fahrzeuge richtet sich nach der Gruppengröße und der Verfügbarkeit.
Flugabschnitte mit dem Helikopter sind witterungsabhängig. Ist ein Flug aus Gründen der Flugsicherheit nicht möglich, wird die betroffene Etappe nach Möglichkeit auf einen späteren Zeitpunkt verschoben oder durch eine gleichwertige Fahrzeug-Etappe ersetzt. Ein Anspruch auf Durchführung eines bestimmten Flugabschnitts besteht nicht.
5. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der auf der Website genannte Preis ab 3.500 € für zwei Gäste ist ein Startpreis; der konkrete Preis hängt von Route, Termin und Gruppengröße ab und wird im individuellen Angebot ausgewiesen. Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil der gebuchten Reise sind, werden gesondert berechnet.
Zahlungsart, Fälligkeit und etwaige Anzahlungen werden im individuellen Angebot geregelt. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, die weitere Bearbeitung auszusetzen, bis der Zahlungseingang erfolgt ist; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6. Stornierung und Umbuchung
Der Kunde kann die Reise vor Reiseantritt in Textform stornieren oder eine Umbuchung verlangen. Ob und zu welchen Bedingungen eine Umbuchung möglich ist, hängt von der Verfügbarkeit der eingesetzten Helikopter, Fahrzeuge und Begleitpersonen ab; wir bemühen uns in jedem Fall um eine kundenfreundliche Lösung.
Stornierungsbedingungen, insbesondere etwaige Entschädigungspauschalen in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Stornierung, werden im individuellen Angebot transparent ausgewiesen, bevor der Vertrag geschlossen wird. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Muss eine Reise durch uns abgesagt werden, etwa wegen Witterung, behördlicher Einschränkungen oder aus sonstigen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, erhält der Kunde einen Ersatztermin nach Wahl und Verfügbarkeit; kommt ein Ersatztermin nicht zustande, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesen Fällen nicht, soweit kein Verschulden unsererseits vorliegt.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Anfrage wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere zur Personenanzahl, zur Erreichbarkeit und zu besonderen Erfordernissen, die für die Planung relevant sein können. Ändern sich nach Vertragsschluss wesentliche Umstände, hat der Kunde uns unverzüglich zu informieren.
Am Reisetag ist pünktliches Erscheinen am vereinbarten Abholort erforderlich. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, können zu Anpassungen der Route oder der Zeitplanung führen, insbesondere wenn Flugfenster oder Reservierungen betroffen sind. Die Anweisungen der Begleitperson und des Flugpersonals sind zu beachten.
8. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung für witterungsbedingte Änderungen des Reiseablaufs ist ausgeschlossen, soweit keine Pflichtverletzung unsererseits vorliegt. Die zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Reiserecht der §§ 651a ff. BGB, soweit anwendbar, sowie die Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale bleiben unberührt.
9. Höhere Gewalt
Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere extremer Witterung, behördlicher Anordnungen, Einschränkungen des Luftraums oder unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, haben wir nicht zu vertreten. In diesen Fällen bemühen wir uns um eine einvernehmliche Lösung im Interesse des Kunden, etwa durch Verschiebung auf einen Ersatztermin oder durch Anpassung der Route.
10. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Anfrage, der Buchung und der Durchführung der Reise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung sowie in der Cookie-Richtlinie. Wir verarbeiten Kundendaten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur zu den dort beschriebenen Zwecken.
11. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften dieses Staates unberührt, sofern sie günstiger sind.
Wir sind grundsätzlich nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und sind stets an einer einvernehmlichen Klärung interessiert.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; zur Füllung von Lücken gilt dasjenige als vereinbart, was die Parteien nach dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrags redlicherweise vereinbart hätten.